Fachwanwalt für Erbrecht
Frankfurt am Main

Erbrecht Frankfurt

Beratung vor und nach dem Erbfall


Ich berate Sie kompetent und lösungsorietiert im Erbrecht und zur Vermögensnachfolge, insbesondere zu den Themen:

Nachfolgeplanung vor dem Erbfall

Ein gutes Testament hilft, das Vermögen im Sinne des Erblassers zu verteilen, zu erhalten und dabei mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern. Sinnvoll kann es auch sein, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte auf die nächste Generation zu übertragen. Bei der Nachfolgeplanung berate ich Sie in unter anderem in diesen Fragen:

  • Entwurf und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten, insbesondere von Immobilien
  • Vollmachten und Vorsorgevollmachten
  • Erbschaftsteuer
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Nach dem Erbfall

Ist der Erbfall eingetreten, berate ich Sie insbesondere zu folgenden Themen:

  • Feststellung des Erbrechts, Erbscheinsverfahren
  • Ausschlagung, Annahme der Erbschaft
  • Anfechtung der letztwilligen Verfügung
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Nachlassabwicklung, Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses
  • Erbengemeinschaft (Rechte und Pflichten, Auseinandersetzung)
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Begrenzung der Haftung des Erben auf den Nachlass
  • Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz
  • Testamentsvollstreckung
  • Internationales Erbrecht
  • Erbschaftsteuer
  • Prozessführung