Bedenkt der Erblasser sein Kind oder den Ehegatten nicht in seinem Testament oder enterbt er diesen ausdrücklich, steht dem so von der Erbfolge Ausgeschlossenen
der Pflichtteil zu. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, der sich gegen den oder die Erben richtet. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für
den Pflichtteilsberechtigten gilt es, den Bestand des Nachlasses zu ermitteln, um seinen Pflichtteil berechnen zu können. Schenkungen des Verstorbenen innerhalb
von 10 Jahren vor dem Erbfall führen zu einer Ergänzung des Pflichtteils.
Die Geltendmachung des Pflichtteils erfordert ein auf den jeweiligen Einzelfall abgestelltes sensibles Vorgehen. Im Fall eines Rechtsstreits ist die richtige
Prozesstaktik zur Feststellung des Nachlasses und zur genauen Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs gefragt.
Hat der Verstorbene ein Kind zwar als Erben eingesetzt, die Erbschaft aber mit Vermächtnissen oder der Anordnung von Vor- oder Nacherbschaft belastet, kann es dem
Interesse des Erben entsprechen, die Erbschaft auszuschlagen, und stattdessen sich seinen Pflichtteil in Geld auszahlen zu lassen. Auch für Ehegatten kann es
sinnvoll sein, aus taktischen Gründen die Erbschaft auszuschlagen und neben dem Pflichtteil den Zugewinn aus der Ehe geltend zu machen.
Pflichtteilsansprüche und deren Geltendmachung sind, spätestens wenn sie bei dem Rechtsanwalt landen, häufig sehr streitträchtig. Der Enterbte fühlt sich
benachteiligt und möchte seinen Anteil aus der Erbschaft. Der Erbe verfügt in vielen Fällen nicht über die erforderliche Liquidität, um den Pflichtteilsanspruch
zu erfüllen, da der Nachlass im Wesentlichen nur aus einem Grundstück oder einem Unternehmen besteht. Daher sollten mögliche Pflichtteilsansprüche und deren
Folgen bereits bei der Gestaltung des Testaments berücksichtigt werden. Dabei sollte man auch die Einholung eines Pflichtteilverzichts zu Lebzeiten gegen eine
entsprechende Abfindung in Erwägung ziehen.
Rechtsanwalt Pfeuffer verfügt in der Prüfung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen über eine langjährige Expertise. Ich kläre für Sie, ob und in welcher
Höhe Pflichtteilsansprüche bestehen. In der Phase der Testamentsgestaltung prüfe ich für Sie mögliche Pflichtteilsansprüche und deren Höhe und helfen Ihnen, diese
bei der Testamentsgestaltung zu berücksichtigen.