Im Erbrecht steht zunächst eine sorgfältige Planung der Vermögensnachfolge im Vordergrund.
Hierzu biete ich Ihnen insbesondere folgende Leistungen an:
- Gestaltung von Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten
- Erbverträge
- Übertragung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge
Nach dem Eintritt eines Erbfalls ist in vielen Fällen ebenfalls die Mitwirkung eines Notars erforderlich.
In diesem Bereich erbringe ich insbesondere folgende Leistungen:
- Antrag auf Erbschein
- Antrag auf Testamentsvollstreckerzeugnis
- Ausschlagungserklärung
- Erbteilsübertragung, Abschichtungsvereinbarung
- Vermächtniserfüllungsverträge
- Erbauseinandersetzungsvereinbarungen unter Miterben